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Modul 3: Wohlfahrts- und Schutzpolitik

Wir haben drei Regeln: Bereit, freundlich und sicher.

Kinderschutz ist die Maßnahme, das Wohlergehen von Kindern zu fördern und sie vor Schaden zu bewahren. Das Lesen und Verstehen dieser Richtlinie ist Teil Ihrer Vorbereitung, und wenn Sie sie befolgen, sind Sie sicher. Es ist höflich, etwaige Bedenken zu melden.

Unter Schutz versteht man:

  • Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, sobald Probleme auftreten

  • Schutz von Kindern vor Misshandlungen innerhalb und außerhalb des Zuhauses, auch online

  • Verhinderung von Beeinträchtigungen der geistigen und körperlichen Gesundheit oder Entwicklung von Kindern

  • Sicherstellen, dass Kinder unter Bedingungen aufwachsen, die eine sichere und wirksame Betreuung ermöglichen

  • Förderung der Erziehung von Kindern bei ihren leiblichen Eltern oder andernfalls bei ihrem familiären Netzwerk durch eine Verwandtschaftsbetreuung, wann immer dies möglich ist und im besten Interesse des Kindes ist

  • Maßnahmen ergreifen, um allen Kindern die bestmöglichen Ergebnisse im Einklang mit den im nationalen Rahmenwerk für soziale Belange von Kindern festgelegten Zielen zu ermöglichen

(Kindersicherheit in der Bildung gewährleisten, 2023; Gemeinsam für den Schutz von Kindern arbeiten, 2023).

Kinderschutz ist Teil des Schutzprozesses. Er schützt einzelne Kinder, bei denen festgestellt wurde, dass sie erheblichen Schaden erleiden oder erleiden könnten. Dazu gehören auch Kinderschutzverfahren. Darin wird detailliert beschrieben, wie auf Bedenken hinsichtlich eines Kindes reagiert werden soll (NSPCC). Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, das Wohlergehen von Kindern zu schützen und zu fördern (The Children's Act, 1989; 2004).

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